„Gastflüge“ wieder möglich!

Nachdem bislang mehrsitziges Fliegen nur mit Mitgliedern des eigenen Haushalts oder Fluglehrern zulässig war, haben wir jetzt die Bestätigung des Regierungspräsidiums erhalten, dass auch „Gastflüge“ wieder zulässig sind. Die Mitnahme von Personen bei Flügen mit Luftfahrzeugen im Land Hessen ist ab sofort nicht nur mit Angehörigen des eigenen Haushalts, sondern nunmehr auch mit max. einem weiteren Haushalt (Pilot zuzüglich max. ein weiterer Haushalt) gestattet. Die Vorgaben des DAeC-Leitfadens für den Wiederbeginn des Luftsports (DAeC Webseite) sind hier zu beachten.

Das gilt aber nur dann, wenn die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts zur Hygiene beachtet werden. Pilot und Mitfliegende haben danach Mund-Nasen-Bedeckungen zu tragen und, wenn möglich, einen 1,5 m Abstand zwischen Personen einzuhalten.

Flugplatzfest 2020
Aufgrund der unzuverlässigen Planungsgrundlage wird 2020 kein Flugplatzfest in Elz stattfinden. Ob wir das Fest auf 2021 verschieben oder im üblichen Rhythmus gleich auf 2022, steht noch nicht fest.