Frankfurt-Sightseeing: Schön, aber nicht ganz einfach!

Diese großartige Sicht auf die Frankfurter Innenstadt aus einem Flugzeug ist möglich, aber man sollte sich strikt an die Sicherheitsmindesthöhe und die Hindernisfreiheit halten und nicht in Luftraum Charlie (C) einfliegen.

Während des eingeschränkten Flugverkehrs während der Corona-Pandemie 2020 und 2021 wurden Anfragen von General-Aviation-Piloten für einen Flug durch die Frankfurter Kontrollzone (CTR Luftraum D) entlang des Mains von Pflichtmeldepunkt November (Autobahnkreuz A5/A648) bis zur Fechenheimer Mainschleife oder umgekehrt von Langen-Info bzw. Frankfurt Tower sehr oft positiv beschieden. Dies ermöglichte schöne Flüge entlang der Frankfurter Innenstadt in niedriger Höhe.

Nun ist aber die Luftaufsichtsbehörde beim RP Darmstadt von irgendjemand darauf aufmerksam gemacht worden, dass solche Flüge möglicherweise gegen die DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 923/2012 verstoßen könnten. Denn dort heißt es in SERA.3105 Buchstabe. f , Abs 1:Außer wenn dies für Start und Landung notwendig ist oder von der zuständigen Behörde genehmigt wurde, darf ein Flug nach Sichtflugregeln nicht durchgeführt werden
1. über Städten, anderen dicht besiedelten Gebieten und Menschenansammlungen im Freien in einer Höhe von weniger als 300 m 1 000 ft) über dem höchsten Hindernis innerhalb eines Umkreises von 600 m um das Luftfahrzeug …

Diese Hindernisfreiheit (nicht weniger als 300 m oder 1 000 ft) über dem höchsten Hindernis innerhalb eines Umkreises von 600 m um das Luftfahrzeug) kann durch die Hochhausbebauung in Frankfurt möglicherweise nicht an jedem Punkt der gewählten Flugstrecke eingehalten werden, hier ist sehr exakte Vorbereitung der Flugführung notwendig!

Den kompletten Text der Veröffentlichung des RP Darmstadt und Hinweise wie eine bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit au solchen Flügen vermieden werden kann finden Sie auf unserer „internen Website“.